Behandlung – Erst-Termin- Therapieplan-Kosten

Behandlung

Sprechstunde nehme ich wörtlich. Auf der Grundlage einer ausführlichen Anamnese (Aufnahme der Krankengeschichte) und Diagnostik entwickle ich einen individuellen Therapieplan für Sie.

Als Therapeutin kann ich Ratschläge und Anstöße auf verschieden Ebenen geben, Wege aufzeigen und Sie auf Ihrem Weg der Genesung begleiten. Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Bitte engagieren Sie sich selbst für Ihre Gesundung!

Gesundheit ist ein Stück weit Arbeit, die sie selber leisten müssen. Ein Therapieerfolg bedingt immer auch Ihre aktive Mitarbeit, nur dann haben Sie die Chance, dass die Therapie auch greift. Unterstützen Sie Ihre Genesung, indem Sie meine Empfehlungen konsequent umsetzen.

„Wer nicht jeden Tag etwas für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages sehr viel Zeit für die Krankheit opfern.“ Sebastian Kneipp

Zeit zur Gesundung.

Krankheiten und Beschwerden, die über einen längeren Zeitraum bestehen, bedürfen auch einer längeren Regeneration. Geben Sie Ihrem Körper die Zeit, die er zur nachhaltigen Regenerierung benötigt.

Ersttermin

Ich arbeite als Heilpraktikerin in einer „Bestell-Praxis“, bei Bedarf sind Hausbesuche möglich. Termine vergebe ich nach Ihren Wünschen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch.

Da ich mich während einer Behandlung ganz meinen Klienten widme, kann es sein, dass ich Ihren Anruf nicht persönlich annehmen kann. Hinterlassen sie mir dann bitte eine kurze Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder senden sie mir eine Email.

Sie erhalten schnellstmöglich einen Rückruf, in dem Sie mir Ihr Anliegen schildern und ich Ihnen weitere Informationen geben kann. Dieses, maximal halbstündige, Telefonat ist für Sie kostenfrei.

Für das Erstgespräch ist es hilfreich wenn Sie, soweit vorhanden, Befunde von ärztlichen Konsultationen und das letzte Blutbild sowie eine Liste Ihrer Nahrungsergänzungsmittel vorab einreichen oder zum Termin mitbringen.

Je nach Beschwerdebild findet gegebenenfalls eine körperliche Untersuchung statt.

Alle diese Informationen dienen dazu, ein umfassendes Gesamtbild ihrer Krankengeschichte, der Hintergründe und Ihrer Beschwerden entstehen zu lassen.

Auf dieser Grundlage und ggf. auf der Grundlage weiterer Befunde erstelle ich eine individuelle und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte, gut umsetzbare Therapie.

Falls weiterführende Labor-Diagnostik angeraten ist, besprechen wir diese, und die Ergebnisse fließen dann in Ihr Therapiekonzept mit ein.

Es ist mir wichtig, dass Sie sich wohlfühlen und wir uns in einer vertrauensvoll entspannten Atmosphäre, ohne Zeitdruck begegnen können.

Bitte planen Sie für das Erstgespräch 1 bis 1,5 Stunden ein.

Nach dem Erst-Termin an dem wir das Therapieziel festlegen, besprechen wir das Therapiekonzept mit den geplanten Therapieschritten.

Je nach Anliegen und Therapieziel ist von einer Therapiedauer von ca. vier bis acht Monaten auszugehen, in denen wir regelmäßig die Therapie evaluieren ggf. diagnostische Maßnahmen durchführen und oder die Therapie ergänzen bzw. anpassen. Mir ist es wichtig Sie auf Ihrem Weg der Gesundung zu begleiten. Daher werden im Laufe der gesamten Therapie in der Regel drei bis sechs Termine stattfinden.

Folgetermine umfassen in der Regel einen Zeitrahmen von 30-60 Minuten.

Telefon-oder Videotermine können aus Gründen der Sorgfaltspflicht in der Regel nur bei bekannten Patient/inn/en im Therapieverlauf stattfinden bzw. nach einem Ersttermin.

Termine

Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, dann sagen Sie bitte möglichst frühzeitig ab. Vereinbarte Termin müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (Montagtermine entsprechend am Freitag), damit diese an andere Patienten vergeben werden können.

Kosten

Gerne gebe ich Ihnen vorab Auskunft über die Therapiekosten. Meine erbrachten Leistungen berechne ich entsprechend der mit Ihnen getroffenen Honorarvereinbarung, unter Angabe der Leistungsziffern oder einer Analogleistungsziffer lt. dem „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH).

Die dortigen Sätze stammen jedoch aus dem Jahr 1985 und wurden seitdem nicht angepasst. Aus diesem Grund kann ich meine Leistungen nicht nach diesen Sätzen abrechnen.

Die Pauschale für den Erst-Termin beträgt maximal 130,- Euro (ab 01.01.2023). Folgetermine orientieren sich an einem Stundensatz von 74,- Euro (ab 01.01.2023) und werden mit 18,50 je Viertelstunde oder einer entsprechenden Position lt. Honorarvereinbarung berechnet, genauso Telefontermine oder Videosprechstunde nach Erstkontakt.

Ein aufwendigeres Aktenstudium, Auswertung von Laborbefunden sowie umfangreiche Therapiepläne werden ebenfalls mit dem oben genannten Stundensatz oder nach Honorarvereinbarung berechnet.

Bitte bedenken Sie, dass die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel keine Heilpraktikerleistungen erstattet.

Die Honorare sind unabhängig von eventuellen Leistungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen zahlbar.

Einen Teil der Aufwendungen werden Sie in der Regel selbst tragen müssen, soweit bestimmte Diagnose-und/oder Therapieverfahren vom Leistungsträger ganz oder teilweise bzw. die vereinbarten Honorarsätze nicht in voller Höhe erstattet werden. Dies ist auf die individuellen tariflichen Bedingungen Ihres Vertragsverhältnisses zurückzuführen.

Das Behandlungshonorar wird auch für Selbstzahler  am Tag der Behandlung fällig und ist spätestens innerhalb einer Woche via Rechnung zahlbar.

Die Heilpraktikerleistungen sind grundsätzlich Privatleistungen, und die daraus entstehenden Kosten tragen Sie unabhängig von der Kostenübernahme durch Dritte.

Laborleistungen werden vom jeweiligen Labor direkt mit Ihnen abgerechnet.

Soziales Honorar

Da es mir ein herzensanliegen ist, allen Patient/inn/en den Zugang zur Naturheilkunde zu ermöglichen, biete ich für Patient/inn/en die auf Grund von Arbeitslosikgeit oder anderen Gründen nicht über die finanziellen Mittel verfügen, das übliche Heilpraktiker-Honorar zu entrichten, ein soziales Honorar an.

Heilpraktikerrechnungen sind von der Umsatzsteuer befreit nach §4 Nr. 14a des Umsatzsteuergesetzes.